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Liebe Eltern,
mit der neuen Schul-Corona-Verordnung vom 28.April 2022 wird zu einer anlassbezogenen Testpflicht gewechselt. Weitere Tests erfolgen nun bei Vorliegen einer entsprechenden Symptomatik in der Häuslichkeit. Hierzu erhalten alle Schülerinnen und Schüler Selbsttests bei Bedarf.
Ab Montag, den 26.04.2022, ist die Maskenpflicht im Schulgebäude aufgehoben.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird weiter empfohlen.
Lesen Sie dazu die Pressemitteilung des BM vom 22.04.2022